ICEAGE AGREEMENT
SNOWMAN’S Plan
Wir dagegen haben uns gefunden In des Äthers sterndurchglänztem Eis, Kennen keine Tage, keine
Stunden, Sind nicht Mann noch Weib, nicht jung noch Greis.
Still zu eurem zuckenden Leben nickend, Still in die sich drehenden Sterne blickend Atmen wir des
Weltraums Winter ein, Sind befreundet mit dem Himmelsdrachen, Kühl und wandellos ist unser
ewiges Sein, Kühl und sternhell unser ewiges Lachen.
Hermann Hesse »Die Unsterblichen«
Die Begründer und bisherigen Verantwortlichen des Projekts CHRONOWORKS, durch widrigste Umstände unfähig gemacht, ihr Projekt mit der ihnen bislang zur Seite gestellten Unterstützung in der gewohnten Weise weiter zu führen, haben nun in der Absicht dessen Fortführung weiter zu sichern den folgenden Auftrag erstellt, der hier jetzt ergeht:
Artikel I
Die oben genannten Verantwortlichen werden eine Gruppe zusammenstellen, die sich aus Personen aus ihrer Mitte, oder anderen Personen zusammensetzt, die in folgender Weise qualifiziert sind:
- - Motivation sich für die definierten Interessen des Projekts einzusetzen
- - Resistenz gegen Stress und äußeren Druck
- - Durchschlagskraft in Problemsituationen
- - Entscheidungskompetenz
- - Sowie die nötige technische und soziale Kompetenz
Der unter diesen Gesichtspunkten erstellten Gruppe wird die Verantwortung für das Projekt, sowie die Verfügungsgewalt zum Fortführen der Projektarbeit übertragen, bis die bisherigen Umstände wiederhergestellt werden.
Artikel I B
Ansatz zur Sicherung und weiteren Fortführung des Projekts
Nach der Auffassung der SNOWPATROL bestehen erhebliche Zweifel daran, dass eine Wiederherstellung der Zustände von vor ihrer Konstitution, auch und vor allem unter erneuter Beteiligung der Personen, die dem Projekt und auch jedem Einzelnen von uns mit ihrem Rat und ihrer Güte gedient haben, je wieder eintreten kann.
Würden wir unsere Erwartungen und Tätigkeiten darauf ausrichten, würden wir uns selbst betrügen.
Manche dieser früheren Freunde und Kollegen sind heute sehr weit fort; – fraglich ob und inwieweit sie je zu uns zurückkehren – und uns nicht mehr wie früher verbunden.
Doch auch indem wir alles in der Schwebe lassen können wir auch nichts Sinnvolles, Ermutigendes beitragen.
Als Lösung dieser unglücklichen Situation entscheidet sich die SNOWPATROL dafür, die Verantwortung vorerst weiterhin zu tragen.
Die erneute Einbeziehung der früheren Freunde und Kollegen wird nicht automatisch erfolgen, viel mehr wird von Fall zu Fall genau geprüft, inwieweit eine erneute Freundschaft zum Wohl des Projekts möglich und erwünscht sein wird.
Die SNOWPATROL behält sich vor ihre Verantwortung bis zu einer soliden Neukonzeption, die von einer Mehrheit der Projektmitglieder getragen wird, weiter auszuüben.
Artikel II
Zur Erleichterung der Arbeit der Gruppe werden ihr besondere Befugnisse gewährt.
Sie wird in die Lage versetzt, frei und ohne Validierungsverfahren Entscheidungen betreffend der Projektaktivität zu treffen und alle nötigen Schritte zur Umsetzung einzuleiten.
Die bisherigen Entscheidungsträger stehen teilweise und zeitweise nicht mehr für die Projektarbeit zur Verfügung bzw. haben sich in ihren Betätigungsfeldern oder Ansichten von der Projektidee entfernt, sodass eine weitere Einbindung nicht angezeigt erscheint.
Eine Hinzuziehung dieser Personen bei der Realisierung von Teilaspekten, beispielsweise technischer Problemstellungen, wird als sinnvoll betrachtet.
Artikel III
Die SIG ist gehalten ihre Arbeit den veränderten Verhältnissen anzupassen, somit u.A. bisher geltende Grundsätze zu überarbeiten oder zu entfernen, sowie neue Tätigkeitsschwerpunkte zu etablieren.
Artikel IV Zusatz
Den veränderten gesellschaftlichen und sozialen Verhältnissen ist es geschuldet, dass die subjektive Lebensqualität vieler Menschen durch mangelnde Akzeptanz, Ausgrenzung oder unfairem Verhalten von Mitmenschen stärker und stärker nach unten gedrückt wird.
Eine Aufgabe der SIG muss sein, alles ihren Mitgliedern mögliche zu versuchen, um solche Vorgänge, z.B. deutlich sichtbares Mobbing, zu bekämpfen bzw. sich dagegen einzusetzen, so lange Folgendes gewährleistet bleibt:
- - die SIG-Mitglieder haben die Möglichkeit unzweifelhaft wirksam aktiv zu werden
- - sie ausreichend Zeit und Kapazität zur Verfügung haben
- - die Tätigkeit sichtbar zur Verbesserung der Gesamtsituation beiträgt
- - die Tätigkeit niemals das Befinden der SIG-Mitglieder selbst beeinträchtigt oder belastet.
Artikel IV B
Um die Notwendigkeit einer Aktivität der SIG gemäß Artikel IV anzuzeigen, ist es Außenstehenden möglich, sie auf eine entsprechende Situation hinzuweisen und den Nachweis zu erbringen, dass sie den spezifizierten Kriterien entspricht.
Erläuterung Artikel IV
Betroffen von den spezifizierten gesellschaftlichen Veränderungen sind grundsätzlich alle Altersklassen, das Haupteinsatzgebiet der SIG ist jedoch Schwerpunktmäßig das nähere Umfeld.
Artikel 5 Rekonstituierung
Die SNOWPATROL ist in ihren Entscheidungen und Maßnahmen prinzipiell ungebunden, aber rechenschaftspflichtig. die Mitglieder der Projektorganisation besitzen einen Erklärungsanspruch, der die SP verpflichtet, Sinn und Ziel der getroffenen Maßnahmen schlüssig entweder Situationsbezogen oder unter Bezug auf die verschiedenen definierten Grundsätze, die für die Projektarbeit erstellt wurden und weiterhin Gültigkeit haben zu begründen.
Die Auskunftspflicht der SNOWPATROL erstreckt sich auf alle Vorgänge, die die Projektarbeit deutlich sichtbar betrifft, etwa wenn die begründete Annahme besteht, ein SP-Mitglied kann seiner Verantwortung nicht mehr hinreichend nachkommen.
Die Privatsphäre und persönlichen Angelegenheiten der SP bleiben davon unberührt.
Wenn die SP zu der Ansicht kommt, einzelne dieser Grundsätze bedürfen teilweise oder in ihrer Gesamtheit der Modifikation, so muss sie diese ebenfalls wie oben erläutern und die Änderung bekannt geben und die geänderten Absätze als Ergänzung den geltenden Bestimmungen hinzufügen.
Sie kann Diese nicht durch eigenen Beschluss ersatzlos aufheben, lediglich für die Dauer ihrer Arbeit oder zeitweise außer Kraft setzen.
Artikel 5 B
Die Arbeit der SNOWPATROL dauert so lange an, bis die Zustände von vor ihrer Einberufung wiederhergestellt sind, die vor ihrer Einberufung anwesenden Vertrauenspersonen in unsere Mitte zurückgekehrt sind und die dadurch geförderte Stabilität wiederhergestellt ist.
Sofern absehbar ist, dass die genannten Bedingungen nicht wieder eintreten werden, kann die SNOWPATROL sich auflösen und ein neues, dem früheren Konzept ähnliches Projektleitungskonzept etablieren, wenn eine Situation eingetreten ist, die andauernde Stabilität und Solidität der Projektarbeit mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Sie ist angehalten, ihre besonderen Befugnisse dann wieder der Mehrheit der Projektmitglieder zugänglich zu machen.
Artikel 5 C
Die Projektmitglieder können die SNOWPATROL dazu auffordern, ihnen wieder mehr Mitbestimmung einzuräumen, indem sie erklären und schlüssig belegen, die dafür nötige Stabilität sei in ausreichendem Maße wiederhergestellt.
Die SNOWPATROL muss darauf in jedem Fall ebenfalls schlüssig Stellung nehmen und, falls Uneinigkeit besteht, den Antrag in ihrer Gruppe zur Abstimmung bringen. Die einfache Mehrheit der SNOWPATROL kann als Reaktion auf einen solchen Antrag entscheiden, ob dem Antrag auf mehr Mitbestimmung stattgegeben wird und in welchem Maße, einschließlich ihrer eigenen Auflösung zugunsten einer generellen Neuorganisation der Projektorganisationsverwaltung.


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